| Sie möchten eine Windanlage planen;
wie gehen Sie vor? Windanlagen, auch wenn
sie vom Konzept her auf die Landschaft Rücksicht nehmen, stellen immer eine Veränderung
des gewohnten Bildes dar. Es empfiehlt sich daher, Betroffene frühzeitig zu informieren
und miteinzubeziehen. Die im Folgenden darge-stellten Schritte können fallweise auch in
anderer Reihenfolge ausgeführt werden. |
| 1. Schritt: | Standort suchen. |
| 2. Schritt: | Landbesitzer um grundsätzliches Einverständnis für das Aufstellen einer Windanlage ersuchen. |
| 3. Schritt: | Kontakt mit Gemeinde, um das genaue Bewilligungsverfahren kennenzu-lernen; falls nötig Gesuch für das Aufstellen eines Messmastes einreichen. |
| 4. Schritt: | Windmessung (mindestens 3 Monate). |
| 5. Schritt: | Information der einspracheberechtigten Personen und Stellen (Nachbarn, Landschafts- und Umweltorganisationen, ...). |
| 6. Schritt: | Dienstbarkeitsvertrag (-entwurf) mit Landbesitzer (regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere das Durchleitungsrecht und die Ent-schädigungsfrage). |
| 7. Schritt: | Kontaktaufnahme mit lokalem Elektrizitätswerk; Abklärung, ob eine Öko-strombörse oder spezielle Abnahmepreise für Windstrom bestehen. |
| 8. Schritt: | Abklären, ob von Gemeinde, Kanton oder Bund Unterstützungsbeiträge er-hältlich sind. |
| 9. Schritt: | Baueingabe (Baubewilligung erfordert i.d.R. 1 bis 6 Monate. |
Die Aventa AG unterstützt Sie bei den einzelnen Schritten gerne.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Aventa AG, Zürcherstrasse 58, CH-8406
Winterthur,
Tel.: +41 (0)
52 204 00 04; Fax: +41
(0) 52 204 00 09;
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